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Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 

9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Freitag 

9.00 - 12.00 Uhr

oder nach Vereinbarung

Anmerkungen

Bitte geben Sie im Rahmen einer Online-Terminvereinbarung zusätzlich Ihre Rufnummer an!

Wichtiger Hinweis: 3G-Regelung für Besucherinnen und Besucher der Stadtverwaltung

Bitte beachten Sie, dass das Rathaus nur durch geimpfte Personen, genesene Personen oder getestete Personen im Sinne des § 2 Nummer 2, Nummer 4 oder Nummer 6 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1) aufzusuchen ist.

Ein Test, Impf oder Genesenennachweis ist den Mitarbeitern und Mitarbeitern am Empfang, im Verwaltungsgebäude Rathaus Rosengasse, zur Kontrolle vorzulegen.

Hinsichtlich der Testbescheinigungen, muss es sich um solche nach § 2 Nr. 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung handeln, d.h. Selbsttestungen in eigener Anwendung scheiden aus.