Personenstandswesen
Besuchsadresse
Rosengasse 2, 56727 MayenÖffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 - 16:00 Uhr
Grds. nur nach Terminvereinbarung.
In dringenden Fällen auch spontan innerhalb der o. gen. Zeiten.
Bitte beachten Sie, dass es ohne Termin zu Wartezeiten kommen kann.
Bitte geben Sie im Rahmen einer Online-Terminvereinbarung zusätzlich Ihre Rufnummer an!
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgeeignet
Zuständigkeiten
- Adoption eines deutschen Kindes Beurkundung im Geburtenregister
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Eheurkunde ausstellen
- Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung
- Familienname Änderung Kind - Einbenennung
- Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens
- Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
- Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund
- Geburt anzeigen
- Geburt im Ausland beurkunden lassen
- Geburtsnamen wiederannehmen
- Geburtsurkunde beantragen
- Hausgeburt anzeigen
- Heirat anmelden
- Kirchensteuer
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
- Nachbeurkundung einer von Deutschen im Ausland oder mit ihrer Beteiligung geschlossenen Ehe beantragen
- Namenserklärung in der Ehe bei fehlendem inländischem Personenstandseintrag
- Namensänderung
- Reihenfolge der Vornamen ändern
- Sterbefall anzeigen
- Sterbefall im Ausland beurkunden
- Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
- Trauzimmer im Alten Rathaus
- Trauzimmer im Deutschen Schieferbergwerk
- Trauzimmer im Neuen Rathaus
- Trauzimmer im Obertor
- Trauzimmer in der Genovevaburg
- Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
- Vaterschaftsanerkennung