Aufbruchgenehmigung für den öffentlichen Verkehrsraum
Leistungsbeschreibung
Für jede Art von Aufgrabungen, die den öffentlichen Verkehrsraum betreffen oder nur tangieren (wie zum Beispiel den Neubau einer Grundstückseinfriedung) ist eine Aufbruchgenehmigung zu beantragen.
Eine Aufbruchgenehmigung bedarf gleichzeitig einer verkehrsbehördlichen Genehmigung, die analog bei der Verkehrsbehörde zu beantragen ist. Weiterhin ist zu prüfen, ob gegebenenfalls noch ein Antrag Sondernutzungserlaubnis erforderlich ist. Für Ihre eigene Terminierung ist eine Bearbeitungszeit von 14 Kalendertagen zu berücksichtigen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular für eine Aufbruchgenehmigung
- Lageplan mit der eingezeichneten Aufgrabungsstelle, einschließlich Maßangaben
- Antragsformular für eine verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO
- Regelplan oder Verkehrszeichenplan für die verkehrsrechtliche Anordnung falls erforderlich
Was sollte ich noch wissen?
Anträge / Formulare