Allgemeiner Sozialer Dienst
Leistungsbeschreibung
Die Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII):
- Allgemeine Erziehungsberatung
- Partnerschafts-, Trennungs- und Scheidungsberatung
- Beratung bei der Ausübung des Umgangs
- Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht (Sorgerecht, Umgang)
- Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff. SGB VIII
- Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII
- Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII
- Tätigwerden bei Kindeswohlgefährdung
- Inobhutnahmen