Erstmalig einen Personalausweis beantragen

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Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen.
    Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

    • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens drei Monate lang gültig. Sie können Ihren Personalausweis bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen. In diesem Fall fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mayen

    Der Antragsteller muss bei der Beantragung persönlich anwesend sein!


  • Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Reisepass besitzen.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
    • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
      • aktuell sein und
      • die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
    • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • Welche Gebühren fallen an?

    • EUR 37,00 für antragstellende Person ab 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Person unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
    • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

  • Rechtsgrundlage

  • Kurztext

    • Personalausweis Ausstellung erstmalig
    • in Deutschland besteht Ausweispflicht für Personen, die
      • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
      • die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und
      • in Deutschland gemeldet sind.
    • Antrag auf Ausstellung ist notwendig, wenn kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) vorliegt und die Person das 16. Lebensjahr vollendet hat.
    • Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen.
    • Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigen Elternteile den Antrag gemeinsam
    • Gültigkeitsdauer hängt vom Alter ab:
      • Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
      • Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
    • Kosten:
      • EUR 37,00 für Personen ab 24 Jahren
      • EUR 22,80 für Personen unter 24 Jahren
      • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
      • EUR 13,00 Aufschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht an ihrem Hauptwohnsitz
      • EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
    • Bearbeitungsdauer: Ab Antragstellung mindestens zwei Wochen
    • zuständig: Bürgeramt am Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt