Straßenreinigung
Leistungsbeschreibung
Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.
Spezielle Hinweise für - Stadt MayenDie Durchführung der Straßenreinigung erfolgt durch den Betriebshof der Stadt Mayen. Hierfür werden Straßenreinigungsgebühren erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Länge der an der Straße liegenden Grundstücksfront. Die Preistabelle finden Sie als Anlage der Satzung.
Aus technischen Gründen ist eine Reinigung bei Temperaturen unter 0°C nicht möglich. Wir bitten um Verständnis.
Für Bußgelder wegen Parkens während der Halteverbotszeiten für die Straßenreinigung ist das Ordnungsamt der Stadt Mayen zuständig. Bitte wenden Sie sich mit solchen Anliegen an Verkehrsangelegenheiten@Mayen.de .
Sollte Müll auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen abgelagert werden, melden Sie dies bitte dem Ordnungsamt.