Steuerangelegenheiten

Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für die Stadt Mayen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Finanzämter sind für die Festsetzung und Erhebung der Steuern zuständig, wenn diese nicht vom Bund (z.B. Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungssteuer) oder den Kommunalbehörden (z.B. Hundesteuer) verwaltet werden.

    Die Pflichten zur Abgabe von Steuererklärungen oder Steueranmeldungen, z. B. zur Einkommensteuer, Umsatzsteuer oder Lohnsteuer ergeben sich aus den Steuergesetzen. Aufgrund der Angaben aus Steuererklärungen oder anderen Informationen ermittelt das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen, setzt die jeweiligen Steuern fest und erhebt sie. 

    Nach dem Gesetz über kommunale Abgaben steht den Gemeinden ein Steuererhebungsrecht für örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern zu. Beispiele dafür sind neben der Hundesteuer etwa die Zweitwohnungsteuer und die Spielapparatesteuer. Die Landkreise können demgegenüber nur die Jagdsteuer, Fischereisteuer und Gaststättenerlaubnissteuer erheben.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mayen

    Über den Link ganz oben können Sie der Stadtverwaltung Mayen online ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Aktuell können SEPA-Mandate für die folgenden Abgabearten erteilt werden:

    • Grundsteuer
    • Straßenreinigung
    • Wiederkehrende Beiträge
    • Hundesteuer
    • Grundschul-Mittagessen
    • Kita-Mittagessen
    • Kita-Beitrag
  • Was sollte ich noch wissen?

    Weiterführende Hinweise zur elektronischen Steuererklärung (ELSTER) finden Sie hier.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende