Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

Antrag auf Leistungen der Grundsicherung (Wiederholungsantrag)
Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mayen


    Zuständigkeiten nach Nachname:

    A  -  Jn               Frau Thelen

    Jo  -  Kr              Frau Frank

    Ks  -  Rusa         Herr Trescher

    Rusb  -  Z           Herr Laux (Vertretung Herr Hummrich)

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mayen

    Eine persönliche Vorsprache zur Abgabe von Anträgen oder Nachweisen ist nicht nötig!

    Bitte geben Sie Anträge oder Nachweise (in Kopie), in einem geschlossenen und beschrifteten Umschlag, bei der Zentrale der Stadtverwaltung Mayen zu den üblichen Geschäftszeiten ab oder nutzen Sie den Briefkasten vor dem Verwaltungsgebäude.


    Formulare für einen Antrag auf Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung erhalten Sie nach Anforderung per Telefon oder E-Mail, von dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter per Post oder rechts unter Online: