Fliegende Bauten Ausführungsgenehmigung beantragen
Erklärung Schallschutznachweis (DIN A4)
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Leistungsbeschreibung
Fliegende Bauten bedürfen, bevor sie erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, einer Ausführungsgenehmigung. Dies gilt nicht für die in § 76 Abs. 2 Satz 2 LBauO aufgeführten verfahrensfreien Fliegenden Bauten.
Die Ausführungsgenehmigung ersetzt bei Fliegenden Bauten die Baugenehmigung und ermöglicht somit das wiederholte Aufbauen, Betreiben und Zerlegen dieser baulichen Anlagen an unterschiedlichen Plätzen nach erfolgter Gebrauchsabnahme.
Welche Gebühren fallen an?
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Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
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Spezielle Hinweise für - Stadt Mayen
Die Abnahme erfolgt nach Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02651/886203 oder 02651/886204.