Private Modernisierung

  • Leistungsbeschreibung

    Modernisierung bedeutet im städtebaulichen Sinne die Beseitigung städtebaulicher Missstände durch bauliche Maßnahmen an bestehenden Gebäuden, die den Gebrauchswert der Wohnungen und Gebäude nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern und eine nachhaltige Energieeinsparung ermöglichen. Städtebauliche Missstände liegen vor, wenn das Gebäude nicht mehr den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entspricht und negative Auswirkungen auf das Stadtbild hat. Private Modernisierungsmaßnahmen werden durch den Eigentümer veranlasst und können im Zuge der Stadtsanierung gefördert werden, sofern die Liegenschaft innerhalb des förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes liegt.