Wohnraumförderung: Wohnraum für „Junges Wohnen“ (Studierenden- und Auszubildendenwohnheime)

  • Leistungsbeschreibung

    Aufgrund der angespannten Wohnungsmarktlage an Standorten von staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Rheinland-Pfalz und der anhaltend hohen Nachfrage nach Angeboten für studentisches Wohnen und der teils sehr hohen Kostenbelastung für Auszubildende bietet das Land Rheinland-Pfalz zusammen mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) eine Förderung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung auf der Grundlage des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) an, um das Wohnungsangebot für Studierende und Auszubildende zu verbessern.

    Die Förderung von Wohnraum für "Junges Wohnen" (Studierenden- und Auszubildendenwohnheime) richtet sich an Interessenten, die bereit sind, Mietwohnraum an Studierende und Auszubildende mit geringem Einkommen zu überlassen.

    Für alle hier angebotenen Programme der Mietwohnraumförderung gilt, dass die Empfängerin oder der Empfänger als Gegenleistung für die Fördergelder Pflichten, insbesondere Belegungs- und Mietbindungen, übernimmt. Sie oder er verpflichtet sich, nur an Haushalte, die die vorgegebenen Einkommensgrenzen einhalten, zu vermieten und nicht mehr als die vereinbarte Miete zu nehmen, die regelmäßig unterhalb des Marktmietenniveaus liegt.

    Die Förderung wird auf der Grundlage der veröffentlichten Förderprogramme, die die Fördervoraussetzungen und -konditionen abschließend definieren, durch Förderzusagen nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel jeweils für einzelne Projekte gewährt. Förderempfänger können dabei sowohl inländische als auch ausländische Investoren (z. B. Unternehmen, Privatpersonen) sein. Die Förderung steht allen zu gleichen Konditionen offen, die ein nach den Förderprogrammen beschriebenes Vor-haben erstellen bzw. bestehenden Wohnraum überlassen und die geforderten Belegungs- und Mietbindungen einhalten.

    Die Förderentscheidung (Förderzusage) bestimmt insbesondere den Förderzweck, die Höhe und Einsatzart der Zuwendungen sowie Art und Dauer der vom Förderempfänger einzuhaltenden Belegungs- und Mietbindungen.

    Hinweis:
    Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Für bestimmte ISB-Förderprogramme (Förderdarlehen) werden neben zinsgünstigen Darlehen auch einmalige Tilgungszuschüsse gewährt. Tilgungszuschüsse werden etwa beim Bau bzw. Erwerb oder der Modernisierung von selbst genutzten Wohnraum oder Mietwohnraum bereitgestellt.

    Durch Tilgungszuschüsse werden die Förderdarlehen im Zeitpunkt des Beginns der Rückzahlung reduziert, so dass Zinsen und Tilgung nur von dem verringerten Betrag zu leisten sind.

    Die Tilgungszuschüsse betragen je nach Art des Darlehens zwischen 5 % und 50 % der ISB-Darlehen.

    Der Antrag auf Gewährung eines Tilgungszuschusses ist zusammen mit dem Antrag für das ISB-Darlehen zu stellen.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Zuständige Abteilungen