Aufbauhilfen für gewerbliche Unternehmen
Leistungsbeschreibung
Antragstellung
Unternehmen und Freiberufler können ab dem 27. September 2021 bei durch die Flut entstandenen Schäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend machen. Außerdem werden Einkommenseinbußen bis zu sechs Monaten kompensiert.
Darüber hinaus können die Kosten für die Gutachtenerstellung sowie in zwingenden Fällen die Kosten für dringend erforderliche temporäre Maßnahmen (wie etwa für die Sicherung von Gebäuden) geltend gemacht werden. Erstattet werden im Regelfall 80 % der Kosten, in Härtefällen kann eine Förderung von bis zu 100 % erfolgen.
Zum Verfahren
Betriebe können sich an die örtlich zuständige IHK oder HWK wenden, welche zur Antragsstellung beraten und Identitätsnachweise erstellen, die für eine Antragstellung notwendig sind. Unternehmen und Freiberufler, die keiner Kammer angehören, können sich an die IHK Koblenz bzw. Trier wenden. Ansprechpartner finden Sie hier https://mwvlw.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/schmitt-erstinfos-zu-wiederaufbauhilfen-fuer-betriebe-und-landwirte/ sowie auf den Homepages der Kammern und der ISB.
Verfahrensablauf
Identitätsnachweis durch die IHK oder HWK: Damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann, muss sichergestellt werden, dass Ihr Unternehmen auch tatsächlich existiert. Diesen Nachweis erhalten Sie von den IHK und HWK. Mitglieder einer IHK oder HWK wenden sich bitte an ihre jeweilige Kammer.
Nicht-Kammermitglieder wenden sich bitte an die IHK Koblenz oder die IHK Trier. Das Dokument finden Sie auf den Seiten der ISB
- Bescheinigung der örtlichen Gemeinde, dass eine Betriebsstätte Ihres Unternehmens durch die Flutkatastrophe am 14./15.07.2021 beschädigt wurde oder aufgrund zerstörter Infrastruktur nicht erreichbar war.
- Gutachten, in denen die Schadenshöhe festgestellt wird. Bei der Antragsstellung ist nicht das komplette Gutachten einzureichen, sondern eine vom Gutachter bzw. Gutachterin auszufüllende Bescheinigung. Diese finden Sie auf den Seiten der ISB.
- Anträge können bei der ISB über ein Portal online gestellt werden www.isb.rlp.de/unwetterhilfen