Aufbauhilfen für Landwirtschaft und Weinbau
Leistungsbeschreibung
Die Hochwasserhilfen dienen dazu, Schäden an Flächen einschließlich Aufwuchs einschließlich Schadensbeseitigung auszugleichen sowie für Schäden und Verluste an Betriebsgebäuden, landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten sowie Einrichtungen, Vorräten und Tierbeständen die Kosten der Reparatur und Wiederherstellung zu fördern oder den eingetretenen Verlust des Marktwertes auszugleichen.
Hilfen betragen bis zu 80 % der förderfähigen Kosten bzw. entstandenen Schäden, in Härtefällen bis zu 100 %.
Verfahrensablauf
Anträge zur Förderung von Kosten für an Betriebsgebäuden, landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten sowie Einrichtungen etc. entstandene Schäden können ab 27.09.2021 über das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel gestellt werden.