Onlineausweis

Online ausweisen - Schritt für Schritt erklärt

Um Onlinedienste in Anspruch nehmen zu können, ist es in der Regel erforderlich, dass Sie Ihre Identität im Onlineantrag nachweisen können. Am einfachsten ist dies über die Bund.ID in Verbindung mit der Onlineausweisfunktion (eID) Ihres Personalausweises möglich. 

  • Was ist die Onlineausweisfunktion (eID)?

    Mit der Online-Ausweisfunktion (eID) weisen Sie sich sicher im Internet aus. Sie erledigen die Behördengänge oder geschäftlichen Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege. Ihre Daten sind beim Ausweisen in der digitalen Welt immer geschützt.

    Sie benötigen zur Nutzung der eID-Funktion:

    • einen Internetzugang
    • den neuen Personalausweis mit eingeschalteter eID-Funktion (seit 15.07.2017 grundsätzlich eingeschaltet)
    • ein geeignetes Smartphone mit installierter AusweisApp, alternativ einen PC mit Kartenlesegerät, um den Ausweis auslesen zu können. Wenn Smartphone und PC mit demselben WLAN verbunden sind, kann Ihr Smartphone das Kartenlesegerät ersetzen.
    • die persönliche fünfstellige Geheimnummer (PIN)

    Vor der Nutzung der eID-Funktion müssen Sie die Transport-PIN, die Ihnen nach Beantragung Ihres Ausweises per Brief mitgeteilt wird, in Ihre persönliche PIN ändern. Hierzu benötigen Sie die AusweisApp, diese Software erhalten Sie kostenlos auf den Internetseiten des Bundes unter www.ausweisapp.bund.de oder in den gängigen App-Stores.

  • Wie setze ich meine PIN für den Onlineausweis zurück?

    Online-Ausweis noch nicht aktiviert? Eigene PIN mal gesetzt, aber vergessen? PIN-Brief verlegt? 

    Das geht vielen Bürgerinnen und Bürgern so, die ihren Online-Ausweis nutzen möchten. Bürgerämter machen die Online-Ausweisfunktion innerhalb weniger Minuten einsatzbereit. Die KollegInnen unseres Meldeamtes können Ihnen hier weiterhelfen. Sie sind erreichbar unter der 02651 / 88 - 3303, - 3304 & - 3305.

  • Was ist die Bund.ID?

    Die Bund.ID bietet Ihnen ein zentrales Konto zur Identifizierung für alle Ihre Online-Anträge. Die Authentifizierung erfolgt dabei, indem Sie die Bund.ID beispielsweise mit Ihrem Onlineausweis verknüpfen. Sie können das Formular Ihres Online-Antrags durch das Hinterlegen Ihrer persönlichen Daten vorausfüllen lassen. Das spart Zeit, ist sicher und bewahrt Sie vor Tippfehlern.

  • Wie verwende ich die Bund.ID in Verbindung mit der Onlineausweisfunktion?

    Die Bund.ID ermöglicht den sicheren Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen in Deutschland. So nutzen Sie die Bund.ID mit dem elektronischen Identitätsnachweis (eID):

    1. Bund.ID erstellen: rufen Sie www.id.bund.de auf und erstellen Sie ein Konto mit Ihrer E-Mail-Adresse und einem sicheren Passwort. Bestätigen Sie die Registrierung durch den Link in der Bestätigungs-E-Mail.
    2. NFC-Funktion aktivieren: Aktivieren Sie die NFC-Funktion (Near Field Communication) auf deinem Smartphone, damit der Personalausweis ausgelesen werden kann.
    3. eID vorbereiten: Stellen Sie sicher, dass der elektronische Identitätsnachweis auf Ihrem Personalausweis aktiviert ist. Bei Ausweisen, die nach dem 15.07.2017 ausgestellt wurden, ist das standardmäßig der Fall. Sie benötigen ebenfalls eine sechsstellige Transport-PIN, die Sie nach der Ausstellung des Ausweises per Post erhalten haben.
    4. eID einrichten: Wählen Sie in Ihrer Bund.ID den Onlineausweis aus. Anschließend öffnet sich die AusweisApp, folgen Sie dort den Anweisungen. Sie werden aufgefordert, die Transport-PIN in der AusweisApp einzugeben und anschließend eine neue fünfstellige eID-PIN festzulegen, die Sie künftig für die Identifizierung nutzen werden.

    Sofern Sie sich in einem Onlineantrag authentifizieren müssen, werden Sie nach Auswahl der Authentifizierung per Bund.ID in die AusweisApp weitergeleitet. Halten Sie Ihren Personalausweis an die Rückseite Ihres Smartphones, um die Daten zu übertragen, und geben Sie Ihre festgelegte eID-PIN ein, um die Identifizierung abzuschließen. Sie werden anschließend in den Onlineantrag zurückgeleitet, Ihre Identität ist im Onlineantrag nachgewiesen!

    Ergänzende Informationen und detailliertere Anleitungen zur Onlineausweisfunktion und zur Bund.ID finden Sie unter den beigefügten Links.