Rat & Gremien
Der Stadtrat besteht aus 36 gewählten Ratsmitgliedern und dem Vorsitzenden, der neben seiner Funktion als Leiter der Stadtverwaltung auch den Vorsitz im Rat führt (geborenes Mitglied).
Die Sitzverteilung im Rat (siehe Diagramm) ergibt sich aus dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 09. Juni 2024.
Die Ratsmitglieder sind für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.
Die im Rat vertretenen Parteien haben sich zu Fraktionen zusammengeschlossen, die zum Beispiel Anträge stellen können.
Aufgaben des Rates
Der Stadtrat ist das zentrale Beschlussgremium der Stadt Mayen. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Stadt.
Zu den Aufgaben des Stadtrates gehören insbesondere:
- Beschlussfassungen über Satzungen
- Verabschiedung des Haushaltsplanes (Budgetrecht)
- Beschlussfassung über die Jahresrechnung und die Entlastung des Oberbürgermeisters
- Beschlussfassung über die Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne)
- Festlegung der Sätze für öffentliche Abgaben und Entgelte
Neben dem Mayener Stadtrat tagen auch regelmäßig die weiteren städtischen Gremien.