Briefwahl

Briefwahl

Ein Dokument wird von einer Person ausgefüllt

 Jeder Wahlberechtigte kann bei Wahlen auf Antrag im Briefwahlbüro der Stadt Mayen einen Wahlschein erhalten. Zusammen mit dem Wahlschein werden dann die Briefwahlunterlagen ausgehändigt.

Briefwahlunterlagen können Sie ab Samstag, den 18. Januar bis Dienstag, den 18. Februar, 12 Uhr über das Internet online beantragen: 


Öffnungszeiten Briefwahlbüro

Ab Montag, 27. Januar wie folgt geöffnet:

  • Montag, Dienstag und Donnerstag: 8 – 12 Uhr sowie 14 Uhr – 16 Uhr
  • Mittwoch und Freitag: 8 Uhr – 12 Uhr

Am Wahlwochenende geänderte Öffnungszeiten:

  • Freitag, den 21. Februar: 8 - 15 Uhr (Wahlscheine können nur noch persönlich beantragt werden)
  • Samstag, den 22. Februar von 8 -12 Uhr 
  • Wahlsonntag, den 23. Februar von 8 - 15 Uhr 


Am 22. und 23. Februar können Wahlscheine nur noch erteilt werden, wenn der Wähler oder die Wählerin wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten das Wahllokal aufsuchen kann.