Briefwahl
Jeder Wahlberechtigte kann bei Wahlen auf Antrag im Briefwahlbüro der Stadt Mayen einen Wahlschein erhalten. Zusammen mit dem Wahlschein werden dann die Briefwahlunterlagen ausgehändigt.
Briefwahlunterlagen können Sie auch hier bis Donnerstag, den 6. Juni, 14 Uhr über das Internet online beantragen:
Öffnungszeiten Briefwahlbüro
Ab Montag, 6. Mai wie folgt geöffnet:
- Montag bis Mittwoch: 8 – 12 Uhr sowie 14 Uhr – 16 Uhr
- Donnerstag: 8 – 16 Uhr
- Freitag: 8 Uhr – 12 Uhr
Am Wahlwochenende geänderte Öffnungszeiten:
- Freitag, den 7. Juni: 8 - 18 Uhr (Wahlscheine können nur noch persönlich beantragt werden)
- Samstag, den 8. Juni von 8 -12 Uhr
- Wahlsonntag, den 9. Juni von 8 - 15 Uhr
Am 8. und 9. Juni können Wahlscheine nur noch erteilt werden, wenn der Wähler oder die Wählerin wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten das Wahllokal aufsuchen kann.