Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die städtische Internetseite www.mayen.de.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Stadtverwaltung Mayen bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Webseite ist derzeit nur teilweise mit den Anforderungen der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0) vereinbar.
Unser Ziel ist es, eine Website mit zeitgemäßen Beteiligungs- und Kommunikationsmöglichkeiten für die Bürger*innen sowie für Besucher*innen beziehungsweise Tourist*innen der Stadt Mayen zu schaffen. Ein wichtiger Punkt ist hierfür die Barrierefreiheit. Für uns ist diese ein fortlaufender Prozess, in dem wir bemüht sind, unsere Internetseite für möglichst viele Menschen zugänglich zu machen. So wurde beispielsweise darauf geachtet, dass
- die Schrift gut lesbar ist
- der Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe veränderbar ist
- die Fotos stets mit sogenannten Alternativtexten versehen werden
- die Bedienflächen ersichtlich gut sind
- es eine Seite mit Informationen in leichter Sprache gibt
- die PDFs barrierefrei werden, soweit technisch möglich
- die Internetseite durch die Tab-Taste steuern kann
- es in Zukunft eine Seite für die Gebärdensprache geben wird, diese befindet sich momentan im Aufbau.
Eine Bewertung der Vereinbarkeit der Website ist gerade in Arbeit.
Wegen unverhältnismäßige Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind folgende Inhalte nicht barrierefrei zugänglich:
- PDF-Dokumente (mehrheitlich)
- Videos
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21.04.2021 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 28.07.2023 überprüft.
Barrieren melden
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter pressestelle@mayen.de an.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Barrieren über unser Feedbackformular zu melden. Zum Formular gelangen Sie hier.
Durchsetzungsverfahren
Gemäß § 3 Abs. 1 BITV RP ist für das Durchsetzungsverfahren der oder die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz zuständig.
Landesbeauftragte/r für Menschen mit Behinderung
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel.: 06131 165342
Fax: 06131 16175342
E-Mail: lb@msagd.rlp.de
Homepage: https://inklusion.rlp.de
Schlichtungsstelle BGG
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist eine Schlichtungsstelle gem. § 16 BGG eingerichtet worden. Per Antrag kann hier ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.
Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und Trägern öffentlicher Gewalt zum Thema Barrierefreiheit außergerichtlich beizulegen. Anders als viele Gerichtsverfahren sind Schlichtungsverfahren kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Dabei geht es nicht in erster Linie darum, Gewinner oder Verlierer zu finden, sondern gemeinsam mit Hilfe der Schlichtungsstelle den Konflikt zu lösen.
Näheres zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens finden Sie hier.