Haushalt 2025 der Stadt Mayen
Gem. § 97 Absatz 1 der Gemeindeordnung (GemO) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Stadtrat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.
Die Einwohnerinnen und Einwohner haben die Möglichkeit bis zum 07.11.2024 entsprechende Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen schriftlich einzureichen, gerne auch per E-Mail an info@mayen.de.
Bitte verwenden Sie hierzu den folgenden Vordruck:
Diese Vorschläge werden sodann dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Nachfolgend finden Sie die entsprechenden Entwürfe zur Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan einmal im vollständigen pdf-Format und zum anderen aber auch als sogenannten interaktiven Haushalt.
Das Benutzerhandbuch zum interaktiven Haushalt dient Ihnen zur ersten Orientierung bei der Arbeit mit dem interaktiven Haushalt.