Unternehmen profitieren sodann nicht nur von der finanziellen Förderung in Höhe von bis zu 5.200 €, sondern auch von der hohen Qualität der Beratung, die durch eine erfahrene Projektleitung sichergestellt wird. Die Projektbegleitung erfolgt durch das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) oder die SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH.
Beim EffCheck stehen ressourcenschonende Maßnahmen im Fokus, die dazu führen, produktionsspezifische Stoffe und Materialien effizienter zu nutzen, den Verbrauch von Wasser und Energie zu reduzieren und die Entstehung von Abwasser, Abfällen und Emissionen zu vermindern und somit Kosten zu sparen. Über 200 zufriedene EffCheck-Betriebe sparen bereits Geld in den Bereichen Energie- und Ressourceneffizienz.
Aktuell gibt es zwei etablierte Varianten des EffChecks. Zum einen EffCheck Ressourceneffizienz und zum anderen EffCheck Industrie 4.0. In der Planungsphase befindet sich bereits die dritte Variante EffCheck Ecodesign.
Das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz ist für die Umsetzung des EffChecks Ecodesign auf der Suche nach interessierten Firmen und Beratern für die Pilotphase. Mehr Informationen sind unter www.effcheck.rlp.de ersichtlich. Auch weitere Förderprogramme für die Umsetzung der Maßnahmen, die im EffCheck erarbeitet werden sollen stehen zur Verfügung.
Das Landesförderprogramm „Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in gewerblichen Unternehmen“ (ERGU) des rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministeriums fördert Maßnahmen zur Verringerung der CO2-Emissionen (z. B. für die Modernisierung der Kältetechnik, Umrüstung auf LED-Beleuchtung, neue Wärmekonzepte) und ist eine Ergänzung zum EffCheck-Förderprogramm.
Das Land stellt gewerblichen Unternehmen (nicht rückzahlbare) Zuschüsse für Investitionen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz, für die Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur effizienteren Energienutzung, Verringerung des Einsatzes von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen insbes. des Materialeinsatzes, Vermeidung und Verminderung von Abfällen, sowie die Verminderung ihrer Schädlichkeit zur Verfügung.
Anträge können bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt werden. Die Rahmenbedingungen des Förderprogrammes sind unter https://isb.rlp.de/foerderung/285.html einsehbar.
Das Landesförderprogramm „Implementierung betrieblicher Innovationen“ (IBI) bietet als eine einzelbetriebliche Innovationsförderung Investitionsanreize zur Umsetzung von Produktinnovationen, innovativen Geschäftsmodellen und Innovationen im Produktionsprozess und richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Förderung ist technologieoffen, legt aber einen besonderen Fokus auf die technologische Transformation bzw. die Digitalisierung von Produktionsverfahren und Geschäftsmodellen.
Insbesondere werden Investitionen für wesentliche technologische Veränderungen in der Produktion und der damit in Verbindung stehenden betrieblichen Organisation (Prozessinnovationen), Nutzung von Digitalisierungspotentialen in der Produktion und bei der Ausgestaltung von Geschäftsmodellen (Produktionsprozess oder Geschäftsprozess) und Investitionen bezüglich wesentlich verbesserter Produkte und damit verbundenen Dienstleistungen, gefördert. Diese Anträge können bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unter https://isb.rlp.de/foerderung/400.html gestellt werden.