Fußgänger waren dort auf engstem Bereich regelmäßig Fahrzeugen, die dort hielten oder wendeten, ausgesetzt. Abgestellte Fahrzeuge behinderten außerdem die Zufahrt zum Marktplatz für Lieferfahrzeuge – und schlimmer noch, für Rettungsfahrzeuge im Notfall.
Aus diesen Gründen wurde der Bereich nun auch zur Fußgängerzone und darf auch grundsätzlich nur während der ausgewiesenen Lieferzeiten befahren werden. Die Zufahrtszeiten sind: Montag bis Freitag von 6 Uhr bis 11 Uhr und 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr, sowie samstags von 9 Uhr bis 11 Uhr.
In der übrigen Zeit steht er ausschließlich den Fußgängern zur Verfügung. Entsprechende Poller in den Ein- und Ausfahrtsbereichen der Fußgängerzone verhindern, dass dieses Fahrverbot umgangen wird.
Das dauerhafte Entfernen dieser Poller ist generell nicht zulässig und wird auch durch die Ordnungsbehörde geahndet.
Parken ist in unmittelbarer Nähe – in der City-Garage, aber auch im Bereich des oberirdischen Parkens – möglich.
In der gesamten Fußgängerzone – und damit auch im neu als solcher ausgewiesen Bereich der Hahnengasse – gilt ein Parkverbot. Dieses wird auch durch das Ordnungsamt entsprechend kontrolliert.