LANDTAGSWAHL am 14. März 2021 Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen in Pandemie-Zeiten

Wenn Sie an der Landtagswahl per Briefwahl teilnehmen wollen, haben Sie ab sofort die Möglichkeit einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen.

Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:

1.            schriftlich -  durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an die zuständige Stadt-/Verbandsgemeindeverwaltung,

2.            online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,

3.            online, über die Website/Homepage der zuständigen Stadt- oder Verbandsgemeinde-verwaltung, https://www.mayen.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/wahlen/briefwahl/

4.            per Fax oder

5.            durch einfache Email an Stadtverwaltung Mayen.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

Soweit Sie die Briefwahlunterlagen elektronisch bereits vor der Versendung der Wahlbenachrichtugung beantragen möchten, können Sie eine E-Mail an das Postfach briefwahl@mayen.de senden. Geben Sie bei der Beantragung bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) an. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben. Beachten Sie bitte, dass die Briefwahlunterlagen erst nach der Herstellung der Stimmzettel versendet werden können.

Sie haben auch die Möglichkeit ab dem 27. Januar 2021 - während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Mayen (montags bis mittwochs von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie von 14 Uhr bis 16 Uhr, donnerstags von 8 Uhr bis 16 Uhr durchgehend und freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr)- die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen. Sie können dann ggf. unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen!

Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass das Rathaus  wegen der Corona-Pandemie Zutrittsbeschränkungen unterliegt und Stimmberechtigte nur einzeln eingelassen werden können. Dadurch kann es zu zeitlichen Verzögerungen und Wartezeiten kommen.

Die Stadtverwaltung Mayen bittet deshalb möglichst von einer persönlichen Vorsprache beim Wahlamt abzusehen. Nutzen Sie bitte die vielfältigen aufgeführten Möglichkeiten  für die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in dem adressierten hellroten Wahlbrief an die Stadtverwaltung Mayen senden oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus Rosengasse einwerfen.  Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 15 Uhr bei der Stadtverwaltung eingeht. Der Wahlbrief kann auch am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Urnenwahlvorstand abgegeben werden.