Während die Preise für Öl oder Gas steigen, sind konstante Strompreise zu erwarten. Die sog. EEG Umlage, welche in der Vergangenheit die Strompreise steigen ließ, wird ab 2021 sinken. Auch Brennstoffe aus Holz, wie Pellets, Hackschnitzel oder Scheitholz werden nicht zusätzlich besteuert.
Mit dem Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe oder Pelletheizung kann also bares Geld eingespart werden.
Aufgrund der vielfältigen Heizmöglichkeiten und ebenso zahlreichen Förderprogrammen ist es sinnvoll, einen Energieberater zu Rate zu ziehen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt bis zu 80% die Kosten für einen Energieberater. Für den Erhalt von Fördermitteln ist bei einigen Förderprogrammen der Einsatz eines Energieberaters sogar Pflicht. Dieser stellt den Förderantrag zur Bezuschussung seines Honorars selbst. Zudem wird die Antragstellung weiterer Fördermittel für konkrete Sanierungsmaßnahmen auch übernommen.
Die Kosten für eine neue Heizungsanlage werden bis zu 45% der anfallenden Kosten vom Staat übernommen. Planungskosten und Kosten für die Baubegleitung werden sogar mit 50% gefördert. Eine gute Möglichkeit kostengünstig, die alte Heizung durch eine klimafreundliche Anlage zu ersetzen.
Bei der BAFA kann für den Anschluss einer Biomasseheizung (z.B. Pelletheizung) oder elektrischen Wärmepumpe eine 35%ige sowie für die Errichtung einer Gashybridheizung z.B. bestehend aus einem Gasbrennwertgerät und einer Solarthermieanlage eine 30%ige Förderung beantragt werden. Wird die alte Ölheizung stillgelegt, erhöhen sich die genannten Fördersätze um weitere 10%. Diese Förderprogramme können nur durch einen Energieberater beantragt werden. Weitere Informationen unter https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Anlagen_zur_Waermeerzeugung/anlagen_zur_waermeerzeugung_node.html
Neben dem Austausch der Heizungsanlage werden auch einzelne Dämmmaßnahmen wie der Fenstertausch oder die Dachsanierung über die BAFA mit 20% der Kosten bezuschusst. Auch bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist ein Kredit mit 20% Tilgungszuschuss (Programm 151 und 152) möglich. Zudem wird auch eine vollständige energetische Sanierung zum „Effizienzhaus 55“ von der KFW mit einem Tilgungszuschuss von 40% gefördert.
Ist die Heizungsanlage erst einige Jahre alt und wird voraussichtlich noch einige Jahre problemlos funktionieren, dann bietet sich eine Heizungsoptimierung an. Diese besteht zunächst aus einem hydraulischen Abgleich sowie falls nötig einem Austausch der Heizungspumpe oder der Heizkörper. So kann Effizienz der Heizungsanlage gesteigert und der Brennstoffbedarf bei gleicher Raumtemperatur um ca. 10% gesenkt werden. Auch diese vergleichsweise günstige Maßnahme wird mit einem Fördersatz von 20% durch die BAFA gefördert.
Die Errichtung von Photovoltaikanlagen (PV) lohnt sich trotz niedriger Einspeisevergütung weiterhin, denn durch den eigen produzierten Strom, vor allem wenn eine elektrische Wärmepumpe oder ein Elektrofahrzeug vorhanden ist, können die Ausgaben erheblich gesenkt werden. Das Land Rheinland Pfalz fördert außerdem noch die Errichtung von Batteriespeichern mit 100€ je kWh Speicherkapazität. Durch diesen kann der Photovoltaik-Strom, auch wenn die Sonne nicht scheint, genutzt werden und so den lukrative Eigenstromanteil erhöht werden.
Für die Nutzung von Photovoltaik muss die Dachfläche geeignet sein. Der Landkreis Mayen-Koblenz bietet die Möglichkeit, sich mit wenigen Mausklicks unter www.solarkataster-myk.de zu informieren.
Die Begrünung von Dachflächen wird durch die Stadt Mayen gefördert. Für begrünte Dächer berechnet der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Mayen (AWB) den halben Niederschlagswasser-Beitrag.
„Gründächer wirken sich positiv auf das Mikroklima aus und bieten je nach Bepflanzung Lebensraum für zahlreiche Tiere. Besonders im Sommer sorgt ein Gründach für ein angenehmeres Raumklima, da sich darunter liegende Räume weniger stark erhitzen“, so Klimaschutzmanager Helge Lippert. „Ich freue mich über viele Interessierte und stehe für Fragen unter 026551 88-1503 oder per Mail Helge.Lippert@Mayen.de gerne zur Verfügung“, so Lippert weiter.