Auch in öffentlichen Anlagen ist das Führen des Hundes an der Leine Pflicht. Diese genannten Punkte ergeben sich aus der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Mayen. Wer gegen sie verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Die Stadtverwaltung ruft daher dazu auf, Hunde grundsätzlich in der Öffentlichkeit anzuleinen. Hierbei geht es nicht nur darum, Gefährdungen auszuschließen, sondern auch zu verhindern, dass bei anderen Menschen Ängste ausgelöst werden.
Verantwortungsbewusste Hundehalter bleiben insbesondere im Wald auf den Wegen und halten ihre Hunde an der Leine, auch aus Rücksicht auf Spaziergänger, Läufer und Walker, sowie Reiter, die Hunden vielleicht mit einem mulmigen Gefühl begegnen.
Zudem ist auffällig geworden, das die ‚Hinterlassenschaften’ von Hunden an vielen Stellen auf den Wegen und Rasenflächen nicht entsorgt werden. Dies ist nicht nur ärgerlich, sondern stellt auch eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Ordnungsgeld ab 55 Euro bestraft werden kann. Die Stadtverwaltung fordert alle Hundebesitzer zur Rücksichtnahme auf die Mitmenschen auf: Hunde sind an der Leine zu halten und der Hundekot zu entsorgen.
Abgesehen von dem unansehnlichen Bild für den Besucher birgt der Hundekot vor allem auch für Kleinkinder echte Gefahren und gesundheitliche Risiken. Und wie ärgerlich es ist, wenn man durch Schuhe oder die Reifen von Kinderwagen den Kot in die Wohnung bringt, haben sicherlich schon viele Mitbürgerinnen und Mitbürger erfahren. Nicht zu beneiden sind auch die städtischen Mitarbeiter, die den Hundekot schließlich per Handarbeit einsammeln und entsorgen müssen.
Demnach bittet die Stadtverwaltung Mayen alle Hundehalter, Plastiktüten mit sich zuführen oder sich an sogenannten „Dog-Stationen“ – Hundekotbeutelspender zu bedienen, um den Kot einzusammeln und mit den Tüten in die Abfallbehälter zu werfen. Denn auch wenn die Hundesteuer gezahlt wird, stellt diese jedoch keine Reinigungsgebühr für Hundekot dar.