Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee wird sein, wie gut sie die Region voranbringt und die Umsetzung der Handlungsfelder der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt. Die Handlungsfelder sind:
- Wohnen und Leben
- Tourismus und Wirtschaft
- Natur und Landschaft
Übersicht: wichtige Eckdaten zum 15. Förderaufruf
Datum des Aufrufes: 26.10.2021
Stichtag für die Einreichung von Projektsteckbriefen: 20.01.2022
Datum der Projektauswahl durch das LAG-Entscheidungsgremium: voraussichtlich 9. März 2022
Adresse für die Einreichung der Projektsteckbriefe:
Geschäftsstelle der LAG Rhein-Eifel
c/o Verbandsgemeindeverwaltung Adenau
Kirchstr. 15-19
53518 Adenau
Themenbereiche, für die Anträge gestellt werden können:
Alle Projekte, die zur Umsetzung der gesamten LILE beitragen und bis 31.12.2023 abgeschlossen sein können.
Höhe des Fördermittelbudgets dieses Projektaufrufs:
Mit dem Förderaufruf steht ein Gesamtplafond von 496.000 €, bestehend aus ELER und Landesmitteln, bereit. Davon ist ein Einsatz von Landesmitteln in Höhe von bis zu 120.000 € möglich. Noch bis zu vier Wochen vor Ende der Einreichungsfrist kann das Fördermittelbudget geändert werden.
Geltende Auswahlkriterien und Fördersätze
Die Projektauswahlkriterien und Fördersätze sowie die Antragsunterlagen sind unter www.leader-rhein-eifel.de im Bereich „Downloads“ veröffentlicht.
Weitere Informationen
Zur Information und Unterstützung von Interessierten bietet das Regionalmanagement (Hannah Reisten, Sweco GmbH) kostenfreie Beratungen für potenzielle Projektträger an:
Hannah Reisten
Regionalmanagement Rhein-Eifel
Telefon +49 261 30439-27
Ablauf des Auswahlverfahrens
1. Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement. Dann Einreichung des ausgefüllten Projektsteck-briefes und weiterer erforderlicher Unterlagen durch den Projektträger bei der Geschäftsstelle (Verbandsgemeinde Adenau) (Eingang bis spätestens 20.01.2022).
2. Prüfung der Projektskizze auf Vollständigkeit (bspw. Vorlage aller behördlichen Genehmigungen) und grundsätzliche Förderfähigkeit durch das Regionalmanagement.
3. Bewertung der Förderwürdigkeit und Festlegung einer Punktbewertung sowie eines Fördersatzes durch das LAG-Entscheidungsgremium bei der Auswahlsitzung.
4. Bildung einer Rangfolge der eingereichten Projekte und Auswahl der Projekte gemäß dem zur Verfügung stehenden Budget.
5. Formale Antragstellung über die LAG an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier durch den Projektträger bis spätestens sechs Monate nach erfolgter Projektauswahl. Eine nicht fristgerechte Beantragung führt grundsätzlich zur Aufhebung des vorhabenbezogenen positiven Auswahlbeschlusses und der Reservierung der Fördermittel. Erst mit Erhalt einer schriftlichen Bewilligung durch die ADD kann der Projektstart erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Projektsteckbriefe inklusive relevanter Genehmigungen (bspw. Baugenehmigung) in die Projektauswahl einbezogen werden können!