Die Lage des Hauptkanals in der Mitte der Straße erfordert eine kurzfristige Vollsperrung der Straße von 06. bis 10.Dezember. Von der Einmündung Koblenzer Straße/ Friedrich-Ebert-Straße ist die Zufahrt bis zum Bannerberg 24 frei.
Die Zufahrt von der Einmündung St.-Veit-Straße / Bannerberg ist für Anlieger, das Amtsgericht, das Gesundheitsamt, und die Hochschule für öffentliche Verwaltung bis zum Anwesen Bannerberg 18 frei.
Die Einbahnstraßenregelung Bannerberg ab der Einmündung Konner Pfad wird aufgehoben. Es wird im Bereich Amtsgericht/Gesundheitsamt ein Haltverbot wegen dem temporären Gegenverkehr eingerichtet.
Für Rettungskräfte (DRK, Feuerwehr, usw.) werden Stahlplatten vor Ort bereitgehalten, damit die Durch- bzw. Überfahrt jederzeit gewährleistet werden kann.
Der Transport Ihrer Müllgefäße zu den Müllfahrzeugen wird durch die bauausführende Firma sichergestellt. Die Anwohner werden gebeten, ihre Müllgefäße am Straßenrand bereitzustellen und entsprechend zu kennzeichnen, um eine eindeutige Zuordnung zu den Anliegern sicherzustellen.
Alle Verkehrsteilnehmer sowie die betroffenen Anliegerinnen und Anlieger werden um Verständnis für die notwendige Maßnahme gebeten.