Die Stadtverwaltung Mayen macht auf Folgendes aufmerksam: Die Überbrückungshilfe IV wird bis Ende Juni 2022 verlängert und richtet sich an Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen, die coronabedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent verzeichnen können.
Für Erst- und Änderungsanträge endet die Antragsfrist ab sofort erst am 15. Juni und nicht wie im Vorfeld vorgesehen am 30. April. Kommunale Unternehmen sind nicht berechtigt einen Antrag zu stellen. Wer für die Monate Januar bis März bereits die Überbrückungshilfe IV erhalten hat und weitere Hilfen benötigt, kann die Förderung für die Verlängerungsmonate April bis Juni 2022 über einen Änderungsantrag erhalten.
Wenn bislang noch kein Antrag auf Überbrückungshilfe IV vom Unternehmen gestellt wurde, kann ein Erstantrag für die volle Förderperiode Januar bis Juni 2022 gestellt werden.
Über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können Anträge eingereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/04/20220401-unternehmen-konnen-ab-heute-antrage-auf-die-bis-ende-juni-verlangerte-uberbruckungshilfe-iv-stellen.html
Unternehmen die von Russland-Sanktionen betroffen
Am 23. März hat die Europäische Kommission hat den „Befristeten Krisenrahmen” beschlossen. Er gibt den Rahmen des europäischen Beihilferechts für staatlichen Hilfen vor. Die bundeseigene Förderbank KfW wird zinsgünstige Kredite für betroffene Unternehmen anbieten.
Zudem berät die Bundesregierung derzeit über weitere passgenaue Hilfen, um besonders betroffene Unternehmen bei der Bewältigung der negativen ökonomischen Auswirkungen des Konfliktes zu unterstützen.