Darauf basierend wurden von den beteiligten Kommunen in eigener Zuständigkeit bereits erste Maßnahmen geplant bzw. stehen vor der Umsetzung. Das verheerende Hochwasser im Juli 2021 gab Anlass dazu, aufgrund der neuen Erkenntnisse und der neuen notwendigen Bewertung dieses gesamten Bereiches eine Fortschreibung beim Ministerium zu beantragen.
In den neuen Förderrichtlinien hat das Land erstmals den Fördertatbestand einer Fortschreibung solcher Konzepte mit 60 % an Landeszuweisungen aufgenommen.
Unter Federführung der Verbandsgemeinde Vordereifel wurde dann 2021 ein entsprechender Förderantrag gestellt. Mit Schreiben vom 18.02.2022 hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität diesen Förderantrag erfreulicherweise gebilligt, d. h. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn wurde erteilt. Damit konnte in diesen Tagen förderunschädlich der Planungsauftrag an das Ingenieurbüro erteilt werden.
Die 7 beteiligten Kommunen waren bereits parallel für diese Fortschreibung aufgefordert, aus ihren Erkenntnissen des letztjährigen Hochwassers Meldung einzureichen, wo ein Nacharbeiten des ersten Konzeptes oder eine Überprüfung neuer erkennbarer Schwachstellen vorzunehmen ist.
Diese Informationen werden nach Abstimmung in der hierfür gebildeten Arbeitsgruppe besprochen und das weitere Erkundungsverfahren festgelegt.
Mit den Ergebnissen dieser Fortschreibung werden die Kommunen in die Lage versetzt, dann noch konkreter wirksame und gezielte Einzelmaßnahmen in eigene Förderanträge zu bringen. Damit wird ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Hochwasservorsorge für die künftigen Jahre eingeleitet, um einen verbesserten Schutz vor Schäden an Leib und Leben durch Hochwässer zu vermeiden.