Insbesondere haben Taxiunternehmen eine Betriebs- und Beförderungspflicht, das heißt, dass sie verpflichtet sind Beförderungen für jedermann, rund um die Uhr, flächendeckend und zu fairen Preisen anzubieten.
Die Beförderungspflicht bezieht sich jedoch nur auf Fahrten innerhalb des Pflichtgebietes. In der Stadt Mayen bezieht sich das Pflichtgebiet auf das gesamte Stadtgebiet inklusive der Stadtteile. Fahrten außerhalb des Pflichtfahrgebiets unterliegen der freien Vereinbarung und können von dem jeweiligen Taxiunternehmen abgelehnt werden.
Das Beförderungsentgelt ist durch eine entsprechende Rechtsverordnung der Stadt Mayen festgesetzt. Derzeit beträgt der Mindestfahrpreis 3,00 €. Hinzu kommt der Kilometerpreis. Dieser beträgt je 50 Metern gefahrene Wegstrecke 0,10 €, insgesamt also 2,00 € je Kilometer. Zum 01.04.2022 wird der Mindestfahrpreis auf 3,80 € und der Kilometerpreis auf 2,80 € erhöht.