Die wichtigsten Eckdaten:
• Mit dem Bürgerprojekt muss ein gemeinnütziges Anliegen umgesetzt werden.
• Die Höhe der Förderung der einzelnen Projekte beträgt maximal 2.000 €.
• Förderfähig sind Sachkosten, mögliche Arbeitsleistungen sind ehrenamtlich zur erbringen.
• Es können sich gemeinnützige Organisationen, Vereine, Nichtregierungsorganisation oder auch lose Zusammenschlüsse von Einzelpersonen bewerben. Sollte der Antragsteller keine rechtsfähige Körperschaft (z.B. Verein) sein, kann eine der beteiligten Personen (mind. 18 Jahre alt) die Interessenbekundung für die Gruppe übernehmen. Parteipolitische Initiativen, kommunale Körperschaften und Unternehmen können sich nicht beteiligen.
• Das Bürgerprojekt muss im Gebiet der Verbandsgemeinden Adenau, Bad Breisig, Brohltal, Vordereifel und/oder der Stadt Mayen umgesetzt werden.
• Die Interessenbekundung muss bis zum 05.05.2022 bei der Geschäftsstelle der LAG Rhein-Eifel in Adenau eingereicht sein.
• Die Projektauswahl findet im Umlaufverfahren, voraussichtlich bis 20.06.2022 statt.
• Nach Beendigung des Bürgerprojekts sind ein Kostennachweis und ein Durchführungsbericht vorzulegen. Die Umsetzung und Abrechnung des Bürgerprojekts muss bis spätestens 01.10.2022 (späteste Vorlagefrist bei der LAG) erfolgt sein.
• Pro Antragsteller können in der gesamten Förderperiode (2014 - 2023) bis zu drei Projekte eingereicht werden.
• Die Projekte werden anhand von Projektauswahlkriterien im Wettbewerbsverfahren ausgewählt. Die besten Ideen gewinnen!
Weitere Informationen (Auswahlkriterien, Formular zur Interessenbekundung) finden Sie unter
www.leader-rhein-eifel.de oder wenden Sie sich an:
Regionalmanagement
Hannah Reisten (Regionalmanagerin)
c/o Sweco GmbH, Koblenz
0261-30439-27 oder 0163-3043927
LAG Geschäftsstelle
Bernhard Jüngling
c/o Verbandsgemeindeverwaltung Adenau
02691-305-100