Durch Bautätigkeiten eines Anliegers wurde die Stromleitung der Straßenbeleuchtung in diesem Bereich ungewollt beschädigt. Bei einer Prüfung stellte sich heraus, dass die Stromtrasse in die Mauer verlegt wurde, die sich nicht im städtischen Eigentum befindet. Somit gab es nur die Möglichkeit, eine neue Leitungstrasse in der bestehenden Treppenanlage vorzunehmen, was einen unverhältnismäßigen Kostenaufwand mit sich gezogen hätte.
Eine Solarleuchte bietet einige ‚Möglichkeiten‘ - diese ist nicht an das städtische Stromnetz angeschlossen und somit wirtschaftlich vollkommen unabhängig. Dies führt zu jährlichen Einsparungen an Stromkosten von ca. 160 €/Jahr gegenüber der vorherigen Variante. Zudem musste der bereits vorhandene Leuchtenmast nicht ausgetauscht werden, welches zu einer weiteren Kosteneinsparung führte.