Es dürfen nur Feuerstellen betrieben werden, die durch einen Schornsteinfeger abgenommen und für die entsprechende Nutzung freigegeben wurden. Empfehlenswert ist zudem, die Feuerstellen – besonders jetzt vor der bevorstehenden Heizperiode – noch einmal durchkehren zu lassen.
Weiterhin sollte kein behandeltes oder beschichtetes Holz, wie beispielsweise Laminat, verbrannt werden. Darüber hinaus sollte Holz eine gewissen Zeit trocken gelagert werden, bevor es verbrannt wird. Beim Heizen mit nassem Holz besteht die Gefahr, dass sich der Kamin zusetzt und dadurch kein richtiger Abzug mehr gewährleistet werden kann. Die Gefahr auf einen Kaminbrand erhöht sich hiermit erheblich.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass offene Feuer in geschlossenen Räumen grundsätzlich verboten sind. Hier besteht Brandgefahr. Auch das Betreiben von Gasbrennern oder Gerätschaften die offen, mittels Gas betrieben werden, ist in geschlossenen Räumen aus den genannten Gefahrenpunkten verboten und tunlichst zu vermeiden.
Weitere Informationen rund um das Thema „Energiesparen“ und „Heizen“ sind unter https://www.mayen.de/katastrophenschutz oder https://www.mayen.de/energie abrufbar.
Bildunterschrift: (Foto: Stadt Mayen)
Empfehlenswert ist es die Feuerstellen – besonders jetzt vor der bevorstehenden Heizperiode – noch einmal durchkehren zu lassen