Im Hinblick auf die anstehende Organisation des Rosenmontagszuges sowie eines ordnungsgemäßen Zugablaufes weist die Alte Große Mayener Karnevalsgesellschaft e.V., darauf hin, dass ausschließlich Fußgruppen sowie Zugwagenteilnehmer am Rosenmontagszug zugelassen werden, die auch an einer „Zuchsitzung“ teilnehmen und damit eine Information über die Regeln und Abläufe des Rosenmontagszugs erhalten haben.
Für alle Fastnachtsjecken, die am 8. Januar verhindert sind, findet am Mittwoch, 24. Januar, ebenfalls um 19.11 Uhr, eine zweite „Zuchsitzung“ statt.
Alle Einzelpersonen oder Gruppen, die sich zur Teilnahme am Rosenmontagszug in Mayen anmelden möchten, sind zur „Zuchsitzung“ herzlich eingeladen.
Die Anmeldung zum Kinderzug erfolgt über die Seite der Alte Große Mayener Karnevalsgesellschaft e.V. unter www.altegrosse.de.