Die Fußgänger werden entsprechend der Beschilderung auf die andere Gehwegseite geleitet. Die Stadt macht darauf aufmerksam, dass die Parkbuchten auf der Bürresheimer Straße (gegenüber den Hausnummern 11 – 18, entlang des Grünstreifens) während der Ausführungszeit nicht zur Verfügung stehen.
Um den Berufsverkehr nicht zu stark zu behindern, soll die Straßensperrung morgens und abends auf- bzw. abgebaut werden. Weiterhin wird die Ampelregelung außerhalb der Arbeitszeiten aufgehoben und eine Positionierung der Leitbaken am Fahrbahnrand vorgenommen. Auch diese Maßnahmen dienen der Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses.
Am 20. Februar werden die Beschränkungen durch den Rosenmontagsumzug auf das notwendigste begrenzt.
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine Flutwiederaufbaumaßnahme. Sie wurde notwendig, da die Ufermauer der Nette entlang der Bürresheimer Straße nach der Flutkatastrophe am 14. Juli 2021 beschädigt wurde.
Die Stadt Mayen bittet alle Bürger*innen und Anwohner*innen um Verständnis und entsprechende Beachtung.