Über die Bundesförderung „Regionalbudget“ besteht erstmals die Möglichkeit, Kommunen, Vereinen, Organisationen oder Unternehmen eine finanzielle Unterstützung für Kleinstprojekte zu bieten.
Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee wird sein, wie gut sie die Region voranbringt und die Umsetzung der Handlungsfelder der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt. Die Handlungsfelder sind:
- Wohnen und Leben
- Tourismus und Wirtschaft
- Natur und Landschaft
Übersicht: Wichtige Eckdaten zum Projektaufruf:
Fördermittel-Budget: 200.000,00 € (unter Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Bereitstellung)
Datum des Aufrufes: 13.02.2023
Stichtag für die Einreichung von Projektsteckbriefen: 30.03.2023 (Ausschlussfrist)
Datum der Projektauswahl durch das LAG-Entscheidungsgremium: 13.04.2023 (voraussichtlich)
Frist für Projektabschluss und Abrechnung: 30.09.2023
Inhalt des Aufrufes: Kleinstprojekte im Rahmen des Regionalbudget
Adresse für die Einreichung der Projektsteckbriefe: Geschäftsstelle der LAG Rhein-Eifel
c/o Verbandsgemeindeverwaltung Adenau
Kirchstr. 15-19; 53518 Adenau
Welche Ausgaben können gefördert werden?
- Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden (z.B. Dorferneuerungsplanungen)
- Gestaltung von dörflichen Plätzen, Freiflächen sowie Ortsrändern
- Schaffung, Erhaltung und Ausbau von Gemeinschaftseinrichtungen, Mehrfunktionshäusern sowie Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung („Co-Working Spaces“)
- Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden einschließlich des Innenausbaus und der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen
- Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Erholungsreinrichtungen
- Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich, Entsieglung brach gefallener Flächen sowie Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien
- Dorfmoderation zur Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
- Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen für die ländlichen Räume zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete, welche Investitionen in nicht landwirtschaftlichen Kleinstbetrieben, in kleine Infrastrukturen, in Basisdienstleistungen, zur Umnutzung dörflicher Bausubstanz, zugunsten des ländlichen Tourismus und zur Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes von Dörfern umfassen können; und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung
- Kleine Infrastruktureinrichtungen (dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung der touristischen Entwicklungspotenziale einschließlich dazugehöriger Architekten und Ingenieurleistungen)
- Kleinstunternehmen der Grundversorgung (Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, einschließlich des Erwerbs der Vermögenswerte einer Betriebsstätte)
- Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen (Investive und nicht investive Maßnahmen für lokale Basisdienstleistungen zur Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung)
Welche Voraussetzungen gelten?
- Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.
- Der Zuschuss muss mindestens 2.000 EUR sein. Die förderfähigen Ausgaben dürfen max. 20.000 EUR betragen. Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig.
- Gebrauchte Gegenstände, kommunale Pflichtaufgaben und einfache Ersatzinvestitionen sind nicht förderfähig.
- Die Gesamtfinanzierung (Vorfinanzierung) muss gesichert sein.
- Alle relevanten Genehmigungen (bspw. Baugenehmigung) müssen vorhanden sein.
- Die Entscheidung über die Projektauswahl trifft die LAG Rhein-Eifel Ihr gehören Vertreter aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen an. Die Projektauswahlkriterien sind unter www.leader-rhein-eifel.de im Bereich „Downloads“ veröffentlicht.
Welche Fördersätze gelten?
| Basisförderung | Premiumförderung |
private Zuwendungsempfänger | 35 % | 45 % |
gemeinnützige Zuwendungsempfänger | 50 % | 75 % |
öffentliche Zuwendungsempfänger | 65 % | 75 % |
Ablauf des Auswahlverfahrens:
1. Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement. Dann Einreichung des ausgefüllten Förderanträge und weiterer erforderlicher Unterlagen durch den Projektträger bei der Geschäftsstelle (Eingang bis spätestens 16.07.2021).
2. Prüfung der Projektskizze auf Vollständigkeit und grundsätzliche Förderfähigkeit durch das Regionalmanagement.
3. Bewertung der Förderwürdigkeit und Festlegung einer Punktbewertung sowie eines Fördersatzes durch das LAG-Entscheidungsgremium.
4. Bildung einer Rangfolge der eingereichten Projekte und Auswahl der Projekte gemäß dem zur Verfügung stehenden Budget.
5. Abschluss eines Vertrags mit der LAG Rhein-Eifel.
6. Umsetzung des Projektes und Einreichung der Belege bei der LAG bis spätestens 01.10.2021.
Bitte beachten Sie,
- dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Förderanträge in die Projektauswahl einbezogen werden können.
- dass die Gesamtfinanzierung (Vorfinanzierung) gesichert sein muss.
- dass alle nötigen Genehmigungen (bspw. Baugenehmigung) vorliegen müssen.