Die Baumkronen trocknen immer stärker zurück, sodass aktuell Totholz in Stärken von 10 bis 20 cm Durchmesser vorhanden ist, welches zu einer erheblichen Gefährdung von Personen, Gegenständen und Fahrzeugen führen kann. Die Bäume stehen als Straßenbegleitgrün unmittelbar im Bereich der Gehwege und öffentlichen Stellplätze. Im Hinblick auf die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht wird die sofortige Fällung der Bäume empfohlen. Um die Frist zur Einhaltung des Fällverbotes gemäß § 39 BNatSchG (beginnend am 1. März) einzuhalten, möchte die Stadt Mayen im Hinblick auf die Einhaltung der Fäll- und Schnittverbote in der Baum- und Gehölzpflege die Baumfällarbeiten vornehmen. Da die übrigen Bäume ohnehin im Zuge der Ausbaumaßnahme gefällt werden müssen, hat die Stadt Mayen den Antrag zur Fällung für den gesamten Baumbestand im Verlauf der Straße Wasserpförtchen an den Fördergeldgeber gestellt und die Bewilligung dazu durch die ADD erhalten. Im Rahmen der Umgestaltung des Wasserpförtchens ist im Übrigen eine Neupflanzung von 15 großkronigen Bäumen sowie zusätzlichen Pflanzbeeten vorgesehen. Die Bäume werden in Anpassung an den Klimawandel und das ohnehin wärmere Stadtklima in Abstimmung mit dem Klimaschutzmanager ausgewählt.
Die Baumfällungen sind bereits vorbereitende Maßnahmen in der Umsetzung des Gesamtkonzeptes Naherholungsbereich Wasserpförtchen.
Die Arbeiten beginnen voraussichtlich am 23. Januar. Im Zeitraum der Fällungen ist die Befahrbarkeit der Straße Wasserpförtchen nur eingeschränkt möglich.
Die Stadtverwaltung bittet Bürgerinnen und Bürger um Verständnis sowie um entsprechende Berücksichtigung im genannten Zeitraum.