Erste „Zuchsitzung“ findet am 17.  Januar statt

Im Hinblick auf die anstehende Organisation des Rosenmontagszuges sowie eines ordnungsgemäßen Zugablaufes weist die Alte Große Mayener Karnevalsgesellschaft e.V., darauf hin, dass ausschließlich Fußgruppen sowie Zugwagenteilnehmer am Rosenmontagszug zugelassen werden, die auch an einer „Zuchsitzung“ teilnehmen und damit eine Information über die Regeln und Abläufe des Rosenmontagszugs erhalten haben.

Für alle Fastnachtsjecken, die am 17. Januar verhindert sind, findet am Dienstag, 31. Januar, ebenfalls um 19 Uhr, eine zweite „Zuchsitzung“ statt.

Alle Einzelpersonen oder Gruppen, die sich zur Teilnahme am Rosenmontagszug in Mayen anmelden möchten, sind zur „Zuchsitzung“ herzlich eingeladen.

Die Anmeldung zum Kinderzug erfolgt über die Seite der Alte Große Mayener Karnevalsgesellschaft e.V. unter www.altegrosse.de.