Hierbei werden unter anderem die defekten Betonstellen von den Bordsteinen abgeschlagen, die Flächen mit einem Haftgrund grundiert und abschließend werden die Bordsteine mit einem Epoxidharzmörtel wieder hergestellt.
Die Sanierung muss aufgrund der Verkehrssicherungspflicht und der Wiederherstellung der Wasserführung entlang der Bordsteine und Rinnen durchgeführt werden. Ausgeführt werden die Arbeiten von der Firma BBK-ASP GmbH.
Zur Durchführung der Arbeiten und/oder zur Aufrechterhaltung des fließenden Verkehres werden in den folgenden Straßen Parkverbote zwischen dem 31. Juli bis einschließlich 4. August erforderlich:
- Gartenstraße
- Koblenzer Straße
- Siegfriedstraße
- St.-Veit-Straße
- Westbahnhofstraße
Im Weiteren erstrecken sich die Arbeiten auf die folgenden Straßen:
- Alte Hohl
- Am Erdwall
- Eichendorffstraße
- Eichenstraße
- Einsteinstraße
- Joignystraße
- Uferstraße
Die Stadt Mayen bittet alle Anwohner*innen sowie Bürger*innen um entsprechende Beachtung und Verständnis.