Das Land Rheinland-Pfalz hat festgelegt, dass der wkB bis zum 31. Dezember 2023 einzuführen ist. Über den wkB werden die beitragsfähigen Kosten solidarisch und jährlich auf viele Grundstückseigentümer umgelegt, während beim Einmalbeitrag jeweils nur die Anlieger in der jeweiligen Straße zahlen mussten. Dies konnte zu großen finanziellen Belastungen der Grundstückseigentümer nach dem alten System führen. Die finanzielle Belastung beim wkB wird dem gegenüber sehr viel geringer sein.
Die Veröffentlichung der Satzung erfolgt gegen Monatsende. Gleichzeitig werden noch die letzten Maßnahmen nach Einmalbeitragsrecht abgerechnet.
In der Folge treibt die Verwaltung die Datenermittlung voran. Nach Abschluss der Datenermittlung wird die Verwaltung Informationsschreiben an die Bürger*innen versenden.
Für gängige Fragen, die bei anderen Kommunen im Zusammenhang bei der Einführung des wkB aufgetreten sind, wird mit der Veröffentlichung der Satzung eine schriftliche Beantwortung (FAQ) auf der Homepage der Stadt Mayen zur Verfügung stehen. Darüberhinausgehende Fragen können an die Verwaltung gerichtet und im Einzelfall beantwortet werden.