Ziel ist es, die Sicherheit und Mobilität für Menschen mit Mobilitäts- und Sehbeeinträchtigung im öffentlichen Raum zu verbessern. Hierzu legen wir die DIN 18040-3 „Barrierefreies Bauen, Planungsgrundlagen, Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“ und die dazugehörige DIN 32984 „Bodenindikatoren im öffentlichen Raum“ in der aktuellen Version zu Grunde, ebenfalls findet der Leitfaden „Barrierefreie Gestaltung von Verkehrsflächen“ vom Landesbetrieb Mobilität Rheinlandpfalz Berücksichtigung.
Nach einer ausführlichen Prüfung des Tiefbaubereiches konnte festgestellt werden, dass derzeit diverse Überwege im Innenstadtbereich nicht barrierefrei ausgeführt sind.
Die entsprechenden Querungen wurden zum weiteren Vorgehen in verschiedene Gruppen unterteilt, und sollen im Anschluss schrittweise umgebaut werden.
Hierzu wurde unterschieden in:
- Querungen die unter Berücksichtigung der vorhandenen Haushaltsmittel umgebaut werden können. Diese werden in Abhängigkeit der Haushaltsmittel nach und nach umgesetzt.
- Querungen die noch verkehrsrechtlich abgestimmt und angepasst werden müssen (sodass eine Umsetzung ermöglicht wird)
- Querungen die mit dem Landesbetrieb Mobilität als Straßenbaulastträger abzustimmen sind bevor eine Umsetzung ermöglicht wird
- Querungen die im Zuge von anderen Baumaßnahmen mitberücksichtigt werden
„Das Thema Barrierefreiheit ist sehr wichtig und betrifft Menschen in vielen Lebenslagen und Situationen – ob im privaten Alltag oder im Beruf. Unsere schöne Stadt soll auch Menschen mit Beeinträchtigungen bestmöglich zugänglich gemacht werden“, betonen Bürgermeister Bernhard Mauel und Oberbürgermeister Dirk Meid.