Es gilt die übliche „Lukasmarktumleitung“: Der innerstädtische Verkehr wird wie im Vorjahr geführt. Der Fernverkehr und die von den Verkehrsbeschränkungen betroffenen Verkehrsteilnehmer für überörtliche Nahziele, z.B. Ettringen, Autobahnauffahrten, o.ä. werden über die Ortsumgehungen geführt. Die Umleitungsstrecken sind jeweils ausgeschildert.
Die Verkehrsumleitungen im Zusammenhang mit dem Lukasmarkt gelten bis zum Dienstag, 24. Oktober, ca. 18 Uhr.
In der Zeit vom 10. bis 24. Oktober werden Anlieger des Lukasmarktes darauf hingewiesen, dass Heizölanlieferungen, Umzüge oder sonstige Möbelanlieferungen nicht oder nur bedingt möglich sind.
Anwohner werden darum gebeten, mögliche Anlieferungen etc. auf vor oder nach dem Lukasmarkt zu legen.
Die Stadtverwaltung Mayen bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die beschränkenden Verkehrsregelungen und ihre Mithilfe bei der Entlastung des Verkehrs, indem die Umgehungsstraßen genutzt und kurze Strecken in der Innenstadt zu Fuß zurückgelegt werden.