Die grundsätzliche Außenbewirtung kann weiterhin bis 23 Uhr erfolgen. Lediglich im Innenstadtbereich wird den Gastronomien in den Monaten Juni bis September, also der Festspielzeit der Burgfestspiele, eine Außenbewirtung bis 24 Uhr gestattet. Diese Sonderregelung gilt allerdings nur in den Nächten von freitags auf samstags, von samstags auf sonntags sowie vor einem gesetzlichen Feiertag.
Mit dieser Neuregelung soll allen Gaststätten- und Festspielbesuchern ein breiteres Angebot an den Wochenenden dargeboten werden. Weiterhin haben die Gastronomiebetreiber die Möglichkeit, zu den genannten Zeiten weitere Umsätze zu generieren, was zudem auch zur Belebung und Attraktivierung der Mayener Innenstadt führt. Mit den entsprechenden Zeiteinschränkungen soll jedoch signalisiert werden, dass auf Anwohnerinnen und Anwohner entsprechend Rücksicht genommen wird.
„Ich freue mich sehr, dass wir hier eine gute Lösung finden konnten, um sowohl den Gastronomien, aber auch den Anwohnern gerecht zu werden. Nur mit solchen Maßnahmen können wir die Innenstadt weiter beleben, ohne dass eine Partei mit unverhältnismäßigen Einschränkungen leben muss“, so Oberbürgermeister Dirk Meid.