Baden im öffentlichen Gewässer

Eine verlockende Abkühlung scheint auch der Brunnen auf dem Marktplatz zu sein.

Die Stadtverwaltung Mayen macht darauf aufmerksam, dass die zweckfremde Nutzung oder Verunreinigung von Brunnen, Wasserbecken oder Wasserflächen verboten ist. Das Baden im Brunnen am Markplatz stellt eine solche zweckfremde Nutzung dar und ist insofern nicht erlaubt.

Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Stadt Mayen bitte um Verständnis und Beachtung.