Nutzungsregeln für das Freizeitzentrum und die Burggärten

Sämtliche öffentlichen Grünanlagen, dazu zählen beispielsweise das Freizeitzentrum und die Burggärten, dürfen in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr genutzt werden. Beide Anlagen dienen der Erholung und Freizeitgestaltung. Daher gilt, dass Lärm – besonders durch Lautsprecher und Musikboxen – vermieden werden soll. Zudem dürfen die Allgemeinheit und andere Besucher durch den Konsum von Alkohol und berauschenden Mitteln nicht belästigt werden. Hunde sind an ausschließlich der Leine zu führen und deren Hinterlassenschaften (Kot) ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Bei Nutzung der Anlagen gehören Abfälle in den Abfalleimer und dürfen nicht einfach liegen gelassen werden. Auch ist das Lagern, Übernachten und Campen nicht gestattet.

Darüber hinaus gilt sowohl für die Burggärten, als auch für das Freizeitzentrum: kein offenes Feuer. Im Freizeitzentrum darf nur auf gekennzeichneten Stellen mit vorheriger Genehmigung gegrillt werden. Die Grillhütten im Freizeitzentrum können bei der Touristinfo angemietet werden – Tel. 02651/903004 oder touristinfo@mayenzeit.de.

Das Füttern von (Wasser-)Vögeln ist strikt verboten. Ballsportarten wie zum Beispiel Basketball, Fußball oder Volleyball dürfen nur auf den gekennzeichneten Flächen vorgenommen werden. Außerdem ist das Befahren sowie Parken von motorisierten Fahrzeugen nicht erlaubt.

Bei der Benutzung der Grünanlagen gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Verstöße gegen die Benutzungshinweise sowie Beschädigungen und Verunreinigungen werden nachverfolgt und zur Anzeige gebracht.

Die Stadtverwaltung Mayen bittet alle Beteiligten die Nutzungsregeln zu beachten und einzuhalten.