Volljährige Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Mayen, mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 % werden zur Wahl zugelassen.
Die Mitglieder des Beirates für Menschen mit Beeinträchtigungen üben ein Ehrenamt aus, deren Aufwandsentschädigung sich nach den Bestimmungen der Hauptsatzung richtet.
Bewerbungen sind bis zum 21. Juni 2024 bei der Stadtverwaltung Mayen einzureichen.
Für Rückfragen zur Arbeit des Beirates stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Bereiches 2.2 (Sascha Reiff, Tel. 02651 / 88 - 4014 oder Tobias Härtling, Tel. 02651 / 88 – 1069) zur Verfügung. Für Rückfragen zum Wahlverfahren steht Ihnen Katharina Wilkes (Tel. 02651 / 88 – 2512) zur Verfügung.