Abrechnung des wiederkehrenden Beitrags in Alzheim 

Zunächst werden Informationsschreiben und Feststellungsbögen/Anhörungen über die veranlagten Grundstücke zur Abrechnung des wiederkehrenden Beitrags zugesendet. Diese werden im Laufe der KW 12/13 zugestellt.

Diese Schreiben gelten zur Information an die Grundstückseigentümer über die berücksichtigten Daten Ihrer beitragspflichtigen Grundstücke.

Die Stadt Mayen wird im Anschluss eine Telefonhotline einrichten, sowie Beratungstage im Bürgerhaus in Alzheim anbieten.