Die Vollversammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium der Elternmitwirkung auf der Ebene des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Sie besteht aus bis zu zwei Delegierten der Elternvertretungen aller im Bedarfsplan der Stadt Mayen aufgenommenen Kindertagesstätten.
Neben den Delegierten der einzelnen Kindertagesstätten sind für den Vorstand des Stadtelternausschusses auch alle Eltern wählbar, die ein Kind im Alter unter 14 Jahren mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Stadt Mayen haben.
Wenn Sie kein Delegierter einer Kindertagesstätte, jedoch Eltern eines Kinders unter 14 Jahren mit gewöhnlichem Aufenthalt im Jugendamtsbereich sind und für die Wahl des Vorstandes kandidieren wollen, laden wir Sie herzlich ein.
Bitte bringen Sie zur Wahl einen entsprechenden Nachweis mit (Personalausweis, Stammbuch, Geburtsurkunde o.ä.).