Die Arbeiten sollen bereits im Dezember abgeschlossen werden, sodass bereits ab 2025 erhebliche Einsparungen durch die neue Beleuchtung erzielt werden können.
Zudem soll nach erfolgter Umrüstung aufgrund der neuen Steuerungstechnik – die bis dahin eingeführte Nachtabschaltung – sukzessiv wieder aufgehoben werden und in eine Nachtreduzierung (Dimmung) übergehen.
Um die Umrüstungsarbeiten weiterhin möglichst störungsfrei ausführen zu können, bittet die Stadt Mayen um entsprechende Rücksicht bei möglichen situationsbedingten Störungen oder Einschränkungen. Hierunter fallen auch mögliche zeitlich eingeschränkte Ausfallzeiten, die nicht immer zu vermeiden sind.
Sofern sich die betroffenen Straßenlaternen auf Privatgrund befinden, was gemäß § 126 BauGB in der Duldungspflicht liegt, wird um Unterstützung der Zugänglichkeit für die notwendigen Umrüstungsarbeiten gebeten.