Es kommen immer wieder aufgeregte Bürgerinnen und Bürger ins Mayener Rathaus, weil plötzlich der gebuchte Urlaub in Gefahr ist. Denn: Ohne gültige Ausweispapiere ist eine Reise ins Ausland nicht möglich.
Die Stadt Mayen rät daher, frühzeitig die Gültigkeit vom Personalausweis bzw. Reisepass zu überprüfen. Im Regelfall vergehen zwischen Antragstellung und Aushändigung der fälschungssicheren Ausweisdokumente ca. 3 bis 6 Wochen. Und nicht vergessen: Auch Kinder benötigen bei Fahrten ins Ausland Ausweispapiere!
Oft fällt es erst auf, dass der Personalausweis oder Reisepass schon abgelaufen ist, wenn die Abfahrt oder auch der Abflug in den Urlaub unmittelbar bevorsteht. Für Kinder sind oftmals gar keine Ausweispapiere vorhanden. Dann ist guter Rat – im wahrsten Sinne des Wortes – teuer. Denn vorläufige Papiere kosten natürlich ebenfalls Gebühren, zudem gibt es Reiseländer, die diese Dokumente nicht akzeptieren. Vor allem Reisen in die USA sind dann unmöglich.
Vielen Bürgern ist nicht bekannt, dass auch bei Fahrten ins europäische Ausland Ausweispapiere zwingend vorgeschrieben sind. Auch wenn es an den innereuropäischen Grenzen immer weniger Kontrollen gibt, entbindet dies nicht von der Pflicht der Mitführung von Ausweispapieren. Wer bei einer Personenkontrolle zum Beispiel in den benachbarten Niederlanden ohne Papiere angetroffen wird, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Sollte der Personalausweis abgelaufen sein, muss unverzüglich ein neuer Ausweis beantragt werden. Jeder Deutsche ist verpflichtet einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald er 16 Jahre alt ist. Wenn man dies vergisst, kann sogar ein Verwarnungsgeld verhängt werden.
Verlängerungen von Personalausweisen oder Reisepässen sind nicht möglich. Für beide Ausweisdokumente gilt: Für die Neubeantragung ist unbedingt persönliches Erscheinen beim Einwohnermeldeamt, für Einwohner der Stadt Mayen also bei der Stadtverwaltung Mayen im Rathaus Rosengasse, notwendig, denn der Ausweisantrag muss persönlich unterschrieben werden, bei der Beantragung werden Fingerabdrücke genommen.
Weiterhin werden für den Antrag der alte Personalausweis bzw. Reisepass benötigt, auch wenn dieser ungültig bzw. abgelaufen ist. Bei erstmaliger Ausstellung des Personalausweises muss ggf. auch eine Geburts- oder Abstammungsurkunde vorgelegt werden. Ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild mit einer guten Ausleuchtung und einem hellen Hintergrund ist ebenfalls erforderlich.
Ein Hinweis zur Gültigkeit: Personalausweise und Reisepässe sind bei Personen bis 24 Jahren 6 Jahre gültig, bei Personen über 24 Jahren 10 Jahre.
Für Kinder, die ins Ausland mitreisen, gilt: Es muss ein Reisepass oder ein Personalausweis ausgestellt sein.
Das jeweilige Passdokument wird auf Antrag der Personensorgeberechtigten – also Eltern oder Betreuer - ausgestellt. Dazu ist die Vorlage der Geburts- bzw. Abstammungsurkunde notwendig und grundsätzlich die Unterschrift beider Elternteile bzw. aller Betreuer. Für Kinder jeden Alters wird ein biometrietaugliches Lichtbild gefordert.
Die Gebühren für die Dokumente betragen:
- neuer Bundespersonalausweis
- bis 24 Jahre 22,80 Euro
- ab 24 Jahren 37,00 Euro
- Reisepass
- bis 24 Jahre 37,50 Euro
- ab 24 Jahren 70 Euro
Die Mitarbeiterinnen der Melde- Passbehörde der Stadtverwaltung Mayen stehen Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung, Tel. 02651/883303.
Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag jeweils von 08.30 bis 12 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 18 Uhr durchgehend.
Anfragen per E-Mail können an die bekannten Mailadressen oder ganz allgemein auch an meldewesen@mayen.de sowie über das Kontaktformular oder die Online-Terminvereinbarung unter www.mayen.de/terminvereinbarung gestellt werden. Auch die Onlinedienstleistungen können über die Homepage www.mayen.de/onlineleistungen wie üblich abgerufen werden.