„Wie kann ich wählen?“

Was muss ich zur Wahl ins Wahllokal mitbringen?

Die Wahlbenachrichtigung, welche die Wahlberechtigten spätestens bis zum 6. Mai 2024 erhalten haben, ist mitzuführen, darüber hinaus der Personalausweis oder der Reisepass.

Was passiert, wenn ich meine Wahlbenachrichtigung und/oder den Ausweis vergessen habe?

Ist der Wahlberechtigte dem Wahlvorstand bekannt oder kann er sich durch Vorlage eines Ausweises legitimieren, so wird er – seine Eintragung im Wählerverzeichnis vorausgesetzt – zur Wahl zugelassen. Hat er weder eine Wahlbenachrichtigung noch einen Ausweis dabei und ist er darüber hinaus auch den Mitgliedern des Wahlvorstandes nicht bekannt, so kann ihn der Wahlvorstand zurückweisen.

Wie viel Zeit kann ich mir im Wahllokal bei der Stimmabgabe lassen?

Es gibt keine konkreten Zeitvorgaben, allerdings sollte die Stimmabgabe in einem angemessenen Zeitrahmen erfolgen, um auch anderen die Möglichkeit der Stimmabgabe zu geben.

Wann ist ein Stimmzettel gültig?

Die Wähler haben so viele Stimmen wie Ratsmitglieder in den jeweiligen Rat zu wählen sind. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Stimmen ist auf dem Stimmzettel vermerkt. In Mayen sind für den Stadtrat insgesamt 36 zu vergebenden Stimmen und für den Kreistag 50 Stimmen. Dabei können die Wähler ihre Stimmen auf einzelne Bewerber verteilen, und zwar bis zu drei Stimmen je Bewerber (Kumulieren, lat. cumulus = Anhäufung). Die Wähler können ihre Stimmen auch an Bewerber aus unterschiedlichen Wahlvorschlägen vergeben (Panaschieren, frz. panacher = mischen).

Die Wähler sollten jedoch darauf achten, nicht mehr Stimmen zu vergeben, als der Stadtrat (36) oder Kreistag (50) Mitglieder hat. Andernfalls führt dies zur Ungültigkeit der Stimmabgabe. Weniger als 36 bzw. 50 Stimmen zu vergeben, ist möglich.

Darüber hinaus kann das Kreuz auch lediglich bei einer Liste gemacht werden. Dann bekommt jeder Listenplatz von oben nach unten eine Stimme zugerechnet. Sind jedoch noch nicht alle 36 Stimmen vergeben, wenn auch der letzte Listenplatz eine Stimme erhalten hat, so erhält der erste Listenplatz eine zweite Stimme, ebenfalls alle weiteren, bis alle 36 Stimmen komplett vergeben sind.

Wer eine Liste ankreuzt, aber einzelne Personen auf dieser Liste nicht wählen möchte, kann diese streichen. Wer eine Liste ankreuzt, kann trotzdem auch Personen der anderen Listen wählen. Diese Einzelstimmen werden dann zuerst berechnet und schmälern die Stimmenanzahl der angekreuzten Liste.

Wann ist ein Stimmzettel in jedem Fall ungültig?

Ungültig ist die Stimmabgabe dann, wenn mehr als eine Listenstimme oder mehr als insgesamt zur Verfügung stehende Stimmen abgegeben werden. Außerdem ist die Wahl auch ungültig, wenn Zusätze oder Vorbehalte auf dem Stimmzettel vermerkt werden.

Wie kann ich wählen, wenn ich am Wahltag nicht zu Hause bin?

Wer am Wahltag verhindert ist oder sich auch einfach nur die Unterlagen in Ruhe zu Hause ansehen möchte, der kann Briefwahlunterlagen beantragen. Auf der Rückseite der zugesandten Wahlbenachrichtigung ist ein Wahlscheinantrag abgedruckt; dieser Antrag ist auszufüllen, zu unterschreiben und bei der Stadtverwaltung Mayen persönlich, per Post oder per Fax an 02651 881041 abzugeben. Der Antrag kann auch per E-Mail an Briefwahl@mayen.de oder online über www.mayen.de/briefwahl beantragt werden. Alle Smartphone-Nutzer können ihren Wahlschein sowie die Wahlunterlagen schnell und einfach „mobil“ beantragen. Mit seinem Smartphone scannt man den auf der Wahlbenachrichtigung gedruckten QR-Code ein. Dann öffnet sich die entsprechende Internetseite, auf der die eigenen Daten bereits eingetragen sind. Eine telefonische Antragstellung oder eine Antragsstellung per SMS ist unzulässig.

Wo und bis wann muss ich meine Briefwahlunterlagen beantragen?

Für Mayenerinnen und Mayener ist die Stadtverwaltung Mayen zuständig. Die Unterlagen können online oder per Mail bis Donnerstag, den 6. Juni 2024 um 14 Uhr beantragt werden. Persönlich können die Unterlagen noch bis zum 7. Juni um 18 Uhr beantragt werden.

Worauf muss ich in jedem Fall bei der Briefwahl achten?

Sie geben Ihre Stimmen ab, indem Sie die gewünschten Kreuze auf dem jeweiligen Stimmzettel machen. Verpacken Sie die Stimmzettel sowie Ihre Wahlscheine dann entsprechend dem mitgesandten Erläuterungsblatt.  Die verschlossenen Umschläge für die Kommunalwahl geben Sie bis spätestens 9. Juni 2024, 18 Uhr bei der Stadtverwaltung Mayen ab. Der Wahlbriefumschlag für die Europawahl muss bis 9. Juni 2024, um 18 Uhr im Schulzentrum Andernach, Salentinstraße 1a-1b, 56626 Andernach eintreffen. Er kann noch bis 9. Juni, 15 Uhr, bei der Stadtverwaltung Mayen abgegeben werden.

Wohin schicke ich die Briefwahlunterlagen?

Die Wahlbriefe sind bereits mit der nötigen Versandanschrift versehen und frankiert. Abgeben können Sie die Umschläge an der Zentrale der Stadtverwaltung Mayen oder direkt im Briefwahlbüro in der Stehbachstraße 33.

Wenn ich am Wahltag plötzlich krank geworden bin, kann ich trotzdem wählen?

Ja, im Falle der Erkrankung ist das möglich. Wahlscheine können grundsätzlich bis zum zweiten Tag vor der Wahl (7. Juni 2024), 18 Uhr, beantragt werden. Kann bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden, so kann am Wahltag bis 15 Uhr noch ein Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) ausgestellt werden.

Kann ich auch in einem anderen Wahllokal meine Stimme abgeben?

Nein, bei den Kommunalwahlen ist nur die persönliche Stimmabgabe im (eigenen) Wahllokal möglich. Eine Stimmabgabe mit Wahlschein in einem anderen Wahllokal ist nicht erlaubt. Dies gilt jedoch nicht für die Europawahl, hier können Sie mit einem gültigen Wahlschein in jedem Wahllokal im Kreis Mayen-Koblenz wählen.

Sie haben noch Fragen?

Dann melden Sie sich doch einfach, wir helfen Ihnen gerne weiter! Das Wahlbüro ist telefonisch erreichbar unter 02651 – 88 2002, oder per Email: wahlen@mayen.de. Das Wahlbüro ist montags bis mittwochs jeweils von 8 -12 und 14 – 16 Uhr, donnerstags von 8 – 16 Uhr sowie freitags von 8-12 Uhr geöffnet.