Die Mitglieder des Beirates für Menschen mit Beeinträchtigungen und deren Angehörige üben ein Ehrenamt aus, deren Aufwandsentschädigung sich nach den Bestimmungen der Hauptsatzung richtet. Volljährige Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Mayen, mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 % können zur Wahl zugelassen werden.
Bewerbungen sind bei der Stadtverwaltung Mayen, Zentralbereich 1.1. – Wahlamt, Rosengasse 2 in Mayen einzureichen. Hierfür steht ein entsprechendes Bewerbungsformular unter www.mayen.de/wahlen zur Verfügung. Zudem kann das Formular beim Wahlamt telefonisch unter 02651-88 1500 oder per Mail an wahlen@mayen.de angefordert werden.
Der First zur Einreichung der Bewerbung mittels Bewerbungsformulars und allen geforderten Unterlagen läuft bis zum 8. November, 12 Uhr. Bis dahin müssen die Bewerbungen beim Wahlamt eingegangen sein.